Verlässlich an Ihrer Seite – für ein selbstbestimmtes Leben daheim.


Sind Sie unsicher, ob Sie für sich oder Ihren Angehörigen einen Pflegegrad oder eine Höherstufung beantragen können?
Brauchen Sie oder Ihr Angehöriger Unterstützung im Alltag?
Wir stehen Ihnen mit umfassender Pflegeberatung und professionellem Betreuungsdienst zur Seite.
Unser Team weiß Sie aufgrund seiner langjährigen Erfahrung kompetent und einfühlsam zu unterstützen.
Eine Pflegeberatung ist der erste Schritt, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades und beim Kontakt mit der Pflegekasse. Wir beraten Sie umfassend und verständlich über alle Ihnen zustehenden Leistungen, zum Beispiel Entlastungs- und Pflegeleistungen, Verhinderungs-und Kurzzeitpflege sowie Pflegeschulungen für Angehörige.
Auch nach der Pflegeberatung bieten wir Ihnen Unterstützung durch unseren Betreuungsdienst an. Unsere erfahrenen Fachkräfte sind da, wenn es um die Begleitung im Alltag geht – sei es für den Arztbesuch, die Freizeitgestaltung oder die Unterstützung im Haushalt.
Wir bieten Ihnen:
Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen sowohl in der Beratung als auch in der Betreuung bestmöglich zur Seite zu stehen. Wir möchten, dass Sie sich sicher und gut unterstützt fühlen .
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen - kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir beraten Sie gerne persönlich!
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrads und erklären Ihnen alle notwendigen Schritte.
Wir helfen Ihnen, alle relevanten Anträge bei Krankenkassen und Pflegekassen zu stellen – von Verhinderungspflege bis Kurzzeitpflege.
Ab Pflegegrad 2 ist eine Pflegeberatung halbjährig und ab Pflegegrad 4 alle drei Monate vorgeschrieben. Die Kosten dafür werden von der Kranken-/Pflegekasse übernommen.
Als Pflegeberaterin und examinierte. Altenpflegein biete ich indivudelle Schulungen für Angehörige an. Die Kosten dafür werden von der Kranken-/Pflege-kasse übernommen.
Wenn Angehörige eine Auszeit brauchen, haben Sie die Möglichkeit über die Verhinderungs-/Kurzzeitpflege
Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese kann auch stundenweise für Betreungsleistungen genutzt werden.
Wir begleiten Sie zu Arztbesuchen, beim Einkaufen oder bei Freizeitaktivitäten, damit Sie sich sicher und unterstützt fühlen.
Wir bieten Hilfe im Haushalt, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und bei anderen hauswirtschaftlichen Aufgaben.
Unser Betreuungsdienst sorgen dafür, dass Ihre Tage auch mit Musik, Spielen, Sport oder Spaziergängen bereichert werden.
Wir bieten speziell angepasste Betreuung für Menschen mit Demenz, die auf ihre einzigartigen Bedürfnisse eingeht.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen - kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir beraten Sie gerne persönlich!
Unsere Beratung ist darauf ausgelegt, Ihnen Klarheit und Sicherheit im Pflegealltag zu geben. Ob es um die Beantragung eines Pflegegrades, Unterstützung bei finanziellen Leistungen oder praktische Tipps zur häuslichen Pflege geht – wir stehen Ihnen Schritt für Schritt zur Seite.
Sie melden sich telefonisch oder über unser Kontaktformular. Gerne können Sie auch einfach einen Rückruf anfordern.
Anhand Ihrer individuellen Situation ermitteln wir Ihren Bedarf und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Auf Wunsch helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung von Anträgen und unterstützen Sie bei der Begutachtung durch die Pflegekasse.
Regelmäßige Beratungsgespräche für langfristige Unterstützung sind bei uns eine Selbstverständlichkeit.
Zufriedene Kunden sind unsere beste Empfehlung. Lesen Sie, wie unsere Beratung und Betreuung den Alltag erleichtert.

„Die Beratung war unglaublich hilfreich. Frau Wolf hat uns mit der Pflegegrad-Einstufung sehr geholfen und alle unsere Fragen beantwortet. Ohne sie hätten wir den Antrag wohl nie so gut hinbekommen.“
„Der Betreuungsdienst ist eine riesige Erleichterung für unseren Alltag. Mein Vater freut sich jedes Mal auf die gemeinsamen Spaziergänge und Spiele. Vielen Dank für die liebevolle Unterstützung!“
„Es tut gut zu wissen, dass man in dieser schwierigen Situation nicht allein ist. Die Beratung war sehr verständlich, herzlich und professionell.“
Eine Pflegeberatung hilft Ihnen, sich im Dschungel der Pflegeleistungen zurechtzufinden. Sie klärt über die verschiedenen Pflegeoptionen auf und hilft Ihnen, den besten Pflegeplan für Ihre individuellen Bedürfnisse zu erstellen. Die Beratung ist insbesondere für Angehörige wichtig, die sich unsicher sind, wie sie die Pflege ihres Familienmitglieds am besten organisieren können.
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist halbjährlich eine Pflegeberatung verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Diese Beratungen werden von der Kranken-/Pflegekasse bezahlt.
Bei Pflegegrad 1 kann jährlich eine Beratung in Anspruch genommen werden, die ebenfalls von den Kranken-/Pflegekasse bezahlt wird.
Ohne bestehenden Pflegegrad müssen die Kosten selbst übernommen werden.
Bei der ersten Pflegeberatung wird Ihre Pflegesituation eingeschätzt und geklärt, welche Pflegegrade für Sie oder Ihre Angehörigen in Frage kommen. Sie erhalten einen Überblick über die verfügbaren Unterstützungsangebote, den Antragsprozess und Beratung zu den finanziellen Möglichkeiten.
Die Pflegeberatung konzentriert sich auf die Organisation und Finanzierung der Pflege sowie auf die Beantragung von Pflegeleistungen. Der Betreuungsdienst umfasst praktische Hilfe im Alltag, wie z.B. Alltagsbegleitung, Hauswirtschaftshilfe oder Freizeitgestaltung. Beide Dienste ergänzen sich, um eine ganzheitliche Unterstützung zu bieten.
Betreuungsdienste nach § 45 SGB XI bieten in der Regel folgende Leistungen an:
Begleitung zu Arztbesuchen
Unterstützung im Haushalt (z.B. Einkäufe, Kochen, Reinigung)
Freizeitgestaltung (Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Musik)
Hilfe bei der Mobilität und Alltagsbewältigung
Mehr Infos finden Sie auf der Unterseite Betreuungsdienst.
Ja, wir bieten Unterstützung bei der Beantragung von Verhinderungspflege. Diese Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, etwa durch Krankheit oder Urlaub. Wir helfen Ihnen, die richtigen Anträge zu stellen und informieren Sie über Ihre Ansprüche.
Sie können einfach unser Kontaktformular auf der Website nutzen oder uns telefonisch unter 0179 3469275 erreichen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen. Die Pflegeberatung wird direkt mit Ihrer gesetzlichen Kranken-/Pflegekasse abgerechnet.
Sind Sie privat versichert erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen.
Gabi Wolf ist als Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI anerkannt und arbeitet nach den Vorgaben der AnFöVo NRW. Sie ist bei der Bonner Altenhilfe und im Rhein-Sieg-Kreis registriert und berechtigt, mit den Pflegekassen abzurechnen.
Wir bieten unsere Dienstleistungen in Bonn, Bornheim und im gesamten Rhein-Sieg-Kreis an.
Ich biete individuelle Angehörigenschulungen nach § 7a SGB XI an, um Sie bei den Herausforderungen der Pflege zu unterstützen. Die Schulungen sind von den Krankenkassen anerkannt und die Kosten werden von diesen übernommen.
Jeder Pflegebedürftige sowie entlastungssuchende Angehörige. Die Entlastungsleistung von 131€ wird aber erst ab dem Pflegegrad 1 übernommen.